Zielgruppen:
Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, sonstige Bezugspersonen.
Ziele des Begleiteten Umgangs:
Förderung des Kindeswohls, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Beziehungen (emotional und sozial) zwischen den Umgangsberechtigten.
Sensibilisierung und Unterstützung der Bezugspersonen und Eltern für die Belange des Kindes; Stärkung des Kindes; Verselbstständigung der Umgangskontakte.
Begleiteter Umgang kann
- eine Entspannung bzw. Beruhigung im Familiensetting bringen
- Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen Kind und Bezugsperson vermeiden
- Kontaktanbahnung zwischen Kind und Bezugsperson unterstützend begleiten
- Belastung des Kindes verringern
- Konflikte zwischen den Beteiligten verringern
- Gewalteskalationen vermeiden
Der begleitete Umgang kann auf Basis der gültigen Rechtsgrundlagen beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.